Entkernung

Als Entkernung wird der Rückbau von Ausbaugewerken und technischen Anlagen in einem Gebäude bezeichnet. Art und Umfang der Entkernung richtet sich nach dem Ziel der Rückbaumaßnahme. Hier unterscheidet man zwischen einem Komplettabbruch sowie einem Abbruch infolge einer geänderten Gebäudenutzung. Bei einem Komplettabbruch werden in der Regel sämtliche Bauteile bis zur Rohbaukonstruktion rückgebaut. Bei einer geänderten Gebäudenutzung erfolgt meistens nur der Rückbau klar definierter Ausbaugewerke. Bei der Entkernung ist die sortenreine Trennung und Entsorgung des Abbruchmaterials von besonderer Bedeutung.